Digitale Personalakte 2026:
Pflicht, Fakten und die richtige Software für Ihr Unternehmen
Kurzantwort
Eine vollständige gesetzliche Pflicht zur digitalen Personalakte gibt es in Deutschland aktuell noch nicht. Aber: Ab dem 1. Januar 2027 müssen sozialversicherungsrelevante Entgeltunterlagen zwingend digital vorliegen. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026.
Was bedeutet „Pflicht zur digitalen Personalakte“ konkret?
In der öffentlichen Debatte wird der Begriff „Pflicht zur digitalen Personalakte“ häufig unscharf verwendet. Die exakte Rechtslage ist differenzierter – und für Unternehmen wichtig zu verstehen:
Die gesetzliche Grundlage: BVV § 8 und SGB IV § 28p
Die Pflicht zur digitalen Vorhaltung bestimmter Personalunterlagen ergibt sich aus der Beitragsverfahrensverordnung (BVV), §§ 8 und 9, sowie aus § 28p SGB IV. Ein eigenständiges „Gesetz zur digitalen Personalakte“ existiert in Deutschland nicht – jedoch erzeugt die Pflicht zur digitalen Führung von Entgeltunterlagen einen faktischen Handlungszwang für alle Arbeitgeber.
Was ab 1. Januar 2027 Pflicht ist
Ab diesem Stichtag müssen Arbeitgeber folgende Unterlagen elektronisch bereitstellen können, wenn Betriebsprüfer oder Einzugsstellen diese anfordern:
– Nachweise zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit
– Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse
– Bescheinigungen und Erklärungen von Arbeitnehmern mit Sozialversicherungsrelevanz
– Lohn- und Gehaltsunterlagen im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)
Was gilt in der Privatwirtschaft – und was nicht
Im Jahr 2026 dürfen Unternehmen in der Privatwirtschaft Personalakten grundsätzlich noch in Papierform oder hybrid führen. Eine Ausnahme bildet der öffentliche Dienst: Für Beamtinnen und Beamte schreibt § 106 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) das Führen einer Personalakte vor.
Dennoch gilt: Wer effizient, datenschutzkonform und zukunftssicher arbeiten möchte, kommt an der digitalen Personalakte faktisch nicht mehr vorbei. Prüfungen erfolgen heute digital – papierbasierte Prozesse sind praktisch nicht mehr prüfungssicher abbildbar.
Rechtlich noch möglich (2026)
Papier- und Hybridakten in der Privatwirtschaft sind formal noch erlaubt – jedoch mit steigendem Prüfungsrisiko.
Faktisch notwendig (ab 2027)
Entgeltunterlagen und Sozialversicherungsnachweise müssen digital abrufbar sein. Keine Übergangsfrist mehr.
Weitere gesetzliche Anforderungen: Arbeitszeiterfassung
Neben der digitalen Personalakte besteht seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 eine unmittelbare Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung – ebenfalls ohne Übergangsfrist. Das BAG-Urteil orientiert sich am EuGH-Beschluss und verpflichtet alle Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren.
Relevante Rechtsgrundlagen im Überblick:
– Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 16: Pflicht zur Dokumentation von Arbeitszeiten über 8 Stunden/Tag
– Mindestlohngesetz (MiLoG): Aufzeichnungspflicht für bestimmte Arbeitnehmergruppen
– DSGVO Art. 6: Datenschutzkonforme Verarbeitung und Speicherung von Mitarbeiterdaten
– GoBD: Revisionssichere, unveränderbare Archivierung aller steuerrelevanten Unterlagen
Achtung!
Excel-Listen und analoge Stundenzettel erfüllen diese Anforderungen nicht. Sie sind weder revisionssicher noch prüfungstauglich.
Digitale Personalakte und Zeiterfassung: Warum beides zusammengehört
Die Verbindung von digitaler Personalakte und digitaler Zeiterfassung ist mehr als ein technischer Vorteil – sie ist die Grundlage für prüfungssichere HR-Prozesse. Arbeitszeitaufzeichnungen besitzen steuerliche Relevanz und unterliegen den Anforderungen der GoBD. Eine digitale Lösung, die beide Bereiche integriert, stellt sicher, dass Zeitnachweise und abrechnungsrelevante Dokumente revisionssicher abgelegt und jederzeit abrufbar sind.
Unsere Lösung: venabo.ZEIT – digital, compliant und skalierbar
Als lokaler IT-Partner bietet Office Komplett mit venabo.ZEIT eine Softwarelösung, die Arbeitszeiterfassung, Abwesenheitsverwaltung und digitale Personalakte in einem System vereint. venabo.ZEIT ist in deutschen, ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren gehostet und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen – vom BAG-Urteil über das ArbZG bis zur DSGVO.
Das kann venabo.ZEIT für Ihr Unternehmen
– Revisionssichere Erfassung von Arbeitszeiten per App, Browser oder Terminal
– Digitale Urlaubsanträge und Abwesenheitsverwaltung mit automatischem Genehmigungsworkflow
– Schichtplanung für Früh-, Spät- und Nachtschichten per Drag & Drop
– Direkte Schnittstellen zu DATEV, SAP, Microsoft Dynamics und weiteren ERP-Systemen
– DSGVO-konformer AV-Vertrag inklusive – keine Zusatzkosten
– Schnelle Einführung ohne komplexes IT-Projekt, Datenmigration durch das Onboarding-Team
Jetzt handeln – bevor die Frist abläuft
Der 31. Dezember 2026 ist der letzte Tag, an dem Unternehmen noch von Übergangslösungen profitieren können. Wer ab dem 1. Januar 2027 nicht digital aufgestellt ist, riskiert Beanstandungen durch den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.
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