Arbeitszeiterfassung mit Venabo
Kontrolle behalten, Zeit sparen
Mit der digitalen Arbeitszeiterfassung von Venabo bieten wir Handwerkern, Selbstständigen, Dienstleistern und auch KMU´s eine effiziente, kundenorientierte und preiswerte Lösung, um die Arbeitszeiten schnell, transparent und rechtssicher zu dokumentieren. Die Kosteneinsparung in der Verwaltung, erhöhte Produktivität und genauere Kennzahlen zur Auslastung, sowie transparente Übersicht über Zeit- und Urlaubskonten tragen bei Ihnen als Firma und Ihren Mitarbeitern zu einer verbesserten Zufriedenheit bei.
Einblick in die Venabo Zeiterfassung
Ein Video sagt mehr als tausend Worte. Überzeugen Sie sich von der Einfachheit und der übersichtlichen Oberfläche…
Wieso eine Zeiterfassung?
Transparent
Die Mitarbeiter sehen ihre erfassten Zeiten und Salden, während Abteilungsleiter und Führungskräfte einen gesamthaften Überblick über die Mitarbeiter und Abteilungen haben.
Effizient
Flexibel
Egal ob Ihre Mitarbeiter im Büro, in der Produktionshalle, auswärts beim Kunden oder im Home Office sind – Sie können jederzeit die Arbeitszeiten digital erfassen.
Compliance
Die Zeiterfassung trägt dazu bei, gesetzliche Regelungen im Rahmen des Arbeitsgesetzes einzuhalten und zu kontrollieren. Rechtliche Probleme und Streitigkeiten werden vermieden und sind eindeutig nachweisbar.
Einfach
Individuell
Venabo kann diese individuell abbilden und bietet Ihnen somit ein perfektes Werkzeug.
Ist eine Zeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben?
DEUTSCHLAND:
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Orientiert wurde sich hierbei am Beschluss des EuGH Urteil zur verpflichtenden Zeiterfassung. Arbeitgeber müssen sich auf die Rechtslage nun einstellen. Eine Pflicht gilt ab sofort, ohne Übergangsfrist. Zwar ist der Rahmen aktuell noch nicht final definiert worden, das sei aber eine Frage der Zeit, meinen viele Experten.
Setzt der Gesetzgeber das Urteil um, gilt die Beweislastumkehr des Arbeitgebers, der nachvollziehbar vorzeigen muss, welche Stunden vom Arbeitnehmer erbracht, bzw. nicht erbracht wurden.
SCHWEIZ:
Das Arbeitsgesetz (ArG) in der Schweiz verlangt bereits seit 1996 die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten.
Digitale Arbeitszeiterfassung
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